Mitglied werden

Vorteile einer Mitgliedschaft

  • Erfahrungsaustausch zwischen den Verbandsmitgliedern und internationalen Thalasso-Zentren
  • Unterstützung in Gestaltung von Thalasso-Produkten
  • Unterstützung in der Vermarktung von Thalasso-Produkten
  • PR-Maßnahmen zur Verbreitung des Themas Thalasso
  • Trendberatung in Sachen Thalasso

Aufnahmeantrag

Der Antrag zum Ausdrucken im PDF-Format.

Bitte per Post senden an die Adresse:

Verband Deutscher Thalasso-Zentren e.V.
Geschäftsstelle
Neustrelitzer Str. 5
18109 Rostock

Oder wünschen Sie weitere Informationen?
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen direkt hier in unser
Kontaktformular:

Beitragsordnung

Mitgliedsart Aufnahmegebühr Jahresbeitrag
Personen (privater/gesundheitl. Hintergrund) 15 € 50 €
Personen (berufl. Hintergrund), Organisationen 50 € 100 €
Firmen, Körperschaften 50 € 250 €
Fördermitgliedschaft (Industrie) 50 € 1000 €

Der erste Jahresbeitrag wird mit dem Zugang der Aufnahmebestätigung, in den Folgejahren zu Jahresbeginn fällig und ist spätestens bis 31. März eines Jeden Jahres zu entrichten. Spendenbescheinigungen werden unaufgefordert ausgestellt.

Auszüge aus der Satzung

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
Zweck des Verbandes ist die Umsetzung und einheitliche Anwendung von internationalen Standards der Thalasso-Therapie in Deutschland. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Betreibung von Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Vortragsreihen sowie Tagungen und Seminaren sowie der Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Warnemünde, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede juristische und jede persönliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  2. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit und Fördermitglieder ernennen.
  3. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll.
  4. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet dem Antragsteller Gründe mitzuteilen.